Neue Regeln für den „Hygiene-Pranger“
Recht Ein Bundesgesetz bestimmt künftig das Vorgehen der Behörden bei Hygiene-Verstößen.
Berlin. Es bleibt dabei: Betriebe, die unsauber arbeiten, werden weiterhin im Internet gelistet. Denn die Bevölkerung soll gewarnt werden, wenn in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb ein Gesundheitsrisiko besteht.
Allerdings gibt es dazu künf
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