SOZIALE NETZWERKE
"Gefällt mir" keine Irreführung
Wenn in sozialen Netzwerken eine Gewinnspielteilnahme mit dem Klicken des "Gefällt mir"-Buttons verknüpft wurde, ist das keine Irreführung des Internetnutzers, hat das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 327 O 438/11). Ein Verbraucherschutzverband hatt
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