Bekleidung ist kein Reisebedarf
ti Hamburg - Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur Wandelhalle im Hamburger Hauptbahnhof veröffentlicht: Oberbekleidung und Schuhe gehören nicht zum Reisebedarf, ergo dürfen diese Artikel auf Bahnhöfen nicht außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeit
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