Anerkennung einer Erzeugerorganisation
lix./AgE. Bonn, 4. September. Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse können in Deutschland künftig nur dann anerkannt werden, wenn sie mindestens 15 Mitglieder umfassen und über eine vermarktbare Produktion im Wert von wenigstens 10 Mio. DM oder 10 00
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