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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 50 vom 17.12.2016 Seite 3

    Aktuelles

    Punkte und Ampel-Farben bringen nicht die gewünschte Transparenz

    Lebensmittelkontrolle Die Pilotprojekte der Hygiene-Ampel in Duisburg und Bielefeld sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Ein Signal für die Politik?

    Münster. Ein bestimmter Punktwert allein lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob ein Restaurant sauber mit Lebensmitteln arbeitet oder nicht. Das findet zumindest das Oberverwaltungsgericht Münster, das das Pilotprojekt des Gastro-Kontrollbarometers i

    [1859 Zeichen] € 5,75