Saarland
Neues Gesetz für Gaststätten
SAARBRÜCKEN. Mit Inkrafttreten des neuen Saarländischen Gaststättengesetzes am 17. Juni wird es für angehende Gastronomen leichter, sich selbstständig zu machen. So entfällt die bisherige Erlaubnispflicht bei Alkoholausschank ebenso wie die verpflichtend
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