Generelle Sonntagsöffnung untersagt
In Halle darf nur touristischer Bedarf verkauft werden - Einkaufsmöglichkeit an Werktagen reicht / Von Dietmar Biermann
Berlin, 19. August. Im Streit um die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Auslegung des § 23 des Ladenschlußgesetzes hat das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt in dieser Woche eine konsequente Entscheidung getroffen. Es untersagte der Stadt Hal
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