Keine basarähnliche Erscheinung
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärt Verkaufsschütten vor Apotheken für rechtens / Von Dirk Dietz
Karlsruhe, 2. September. Der Streitwert betrug materiell gesehen, 267,50 Mark. Doch ideell ging es um nicht weniger als das Grundrecht auf freie Berufsausübung. Dagegen verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe das sogenannte Schüttenve
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