Recht
Fangprämie: Zahlt der Inhaber eines Ladengeschäfts seinem Arbeitnehmer eine Fangprämie von 50 Euro für die Mitteilung, dass ein Kunde den Laden mit unbezahlter Ware verlässt, so haftet ein solcher Kunde auch dann auf Ersatz der Prämie, wenn er die Ware oh
[1341 Zeichen]
€ 5,75