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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 12 vom 24.03.2007 Seite 023

    Management & Praxis Recht

    Recht kurz

    Schadensersatzanspruch Ein Hotel muss einen angebotenen Weckdienst auch einhalten. Dies insbesondere dann, wenn das Haus mit hohen Dienstleistungsansprüchen wirbt. Verpasst der Hotelgast wegen verspäteten oder ausgebliebenen Weckrufs seinen Flug, ist das

    [1600 Zeichen] € 5,75