Importeur muß die Ware kennzeichnen
Wie. Düsseldorf, 6. Juli. Der Importeur, der eingeführte fertigverpackte Lebensmittel an Einzelhändler zwecks Abgabe an Verbraucher veräußert, ist verpflichtet, die Fertigpackungen entsprechend den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen
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