Für Sortimente nicht zuständig
Zivilrechtsklage auf Beachtung eines Bebauungsplans abgelehnt
München/Köln, 2. Dezember. Der Toom Bau- und Gartenfachmarkt in Fürstenfeldbruck kann auch in Zukunft Wein, Fahrräder, Haushaltsartikel, Kühlschränke, Filme und Fernseher verkaufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
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