Paketzustellung
Sonntagslieferung bleibt tabu
Berlin. Infolge von Corona boomt das Paketaufkommen. Die Zustellungsflut rechtfertigt indes keine Ausnahme vom gesetzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden
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