RECHT:NOTIERT
Anspruch contra Anspruch: Will ein Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegen einen Arbeitnehmer gegenüber entstehenden Lohnansprüchen aufrechnen, so muss er die Pfändungsfreigrenzen beachten (Urteil Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 12. Januar 200
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