Vergleichende Werbung bekommt grünes Licht
BGH läßt Vergleichsmöglichkeiten nach EU-Richtlinie zu/Keine Warteschleife mehr bis 2000
FRANKFURT Die Werbebranche kann ab sofort die Möglichkeiten vergleichender Werbung nach der EU-Richtlinie vom Oktober 1997 nutzen. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen klargestellt, daß entsprechende Werbung nach EU- Richtlinie nicht gegen 1 des UWG
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