Kartellamt prüft Westmilch-Pläne
Kooperationsvorhaben der NRW-Molkereien muß genehmigt werden
mur. Frankfurt, 17. April. Die beabsichtigte Zusammenarbeit der drei großen Molkereien in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes teilweise genehmigungspflichtig.
Die geplante umfangreiche Zusammenarbeit der Milchwerke Köln/Wuppertal
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