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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 28 vom 11.07.2009 Seite 025

    Regional und Lokal

    Berlin

    Haftstrafe für Berliner Koma-Wirt

    Trinken bis der Notarzt kommt: Durch Gesetze allein ist der Alkoholmissbrauch von Jugendlichen nicht einzudämmen

    BERLIN. Im Namen des Volkes: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist der Betreiber der Berliner Bar Eye-T jetzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Nach einem Tequila-Wetttrinken im Eye-T war 200

    [2329 Zeichen] € 5,75