Geringe Auswirkung
Kennzeichnung für Zusatzstoffe mit GVO ab April
In wenigen Wochen ist es so weit: Am 10. April treten zwei neue EU-Verordnungen in Kraft. Erstmals gilt dann ein Schwellen- oder Toleranzwert von ein Prozent für unbeabsichtigte Beimischungen gentechnisch veränderter Bestandteile aus Soja und Mais (EG Nr. 49/ 2000). Ausserdem tritt die Kennzeichnungs-Verordnung für gentechnisch veränderte Bestandteile in Zusatzstoffen und Aromen in Kraft (EG Nr. 50/2000). Wirklich große Veränderungen wird dadurch aber nicht geben.
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Nur Weniges muss gekennzeichnet werden
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