Architekt darf Zwangslage des Bauherrn nicht ausnutzen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann und Partner
Baurecht. Macht ein Architekt die Übergabe nachgebesserter Pläne davon abhängig, dass der Bauherr einen Vergleich unterschreibt, der ihn aus der Haftung entlässt, ist der Vergleich nichtig, wenn der Architekt eine Zwangslage des Bauherrn ausnutzt.
OLG München, Beschluss vom 4. Februar 2021, Az. 28 U 2756/20 Bau
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann und Partner Quelle: Kapellmann, Urheber: Jochen Rolfes
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