Keine taggenaue Verjährung bei der Bausicherheit
Rechtsanwältin Katharina Imfeld von FPS
Baurecht. Ausführende Firmen können Sicherheitsleistungen verlangen. Für den Anspruch darauf gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die erst am Ende des Jahres beginnt, in dem die Sicherheit verlangt wird.
OLG München, Urteil vom 21. November 2023, Az. U 301/23
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Rechtsanwältin Katharina Imfeld von FPS Quelle: FPS, Urheber: Michael Kleinespel
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