Edeka will zum Bundesgerichtshof
Karlsruhe soll zu Untersagung der Tengelmann-Übernahme urteilen – Wichtige Marktabgrenzung
Hamburg. Die Edeka-Zentrale möchte höchstrichterlich klären lassen, ob das Kartellamt den Kauf von Kaiser‘s Tengelmann zu Recht untersagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte die Marktabgrenzung im Lebensmittelhandel durch ein Grundsatzurteil klären.
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