Einzelkämpfer stört Metro-Pläne
DSBK kann Coop-Verlustvortrag noch immer nicht nutzen - Neuer Strafantrag
vos. Frankfurt, 15. Februar. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird auf dem juristischen Parkett weiter um die Nutzung des Verlustvortrages durch die Asko-Tochter DSBK gerungen, der noch aus Zeiten der ehemaligen Coop AG stammt.
Angefochten wi
[4175 Zeichen]
€ 5,75