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    HORIZONT Nr. 20 vom 20.05.1994 Seite 033

    Medien Print Funk Fernsehen

    Berliner Landgericht hält das BZ-Bingo für zulässig

    BERLIN Das seit fast elf Jahren gespielte Bingo-Spiel der "BZ" wurde jetzt vom Landgericht Berlin als zulässig beurteilt. Die G+J-Kaufzeitungen Verlagsgesellschaft ("Berliner Kurier") hatte versucht, das Spiel als wettbewerbswidrig verbieten zu lassen. Da

    [648 Zeichen] € 5,75