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    Lebensmittel Zeitung 20 vom 16.05.2003 Seite 030

    Recht

    Aldi soll Rundfunkgebühr zahlen

    Gericht: Bloße Möglichkeit des Programmempfangs reicht aus

    Mannheim, 15. Mai. Bieten Discounter wie Aldi bei Sonderaktionen Rundfunkgeräte zum Verkauf an, müssen sie - ebenso wie der Fachhandel - Rundfunkgebühren entrichten. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg am Montag di

    [2677 Zeichen] € 5,75