Amazon-Händler trifft Kontrollpflicht
Köln. Amazon-Händler haften im Ordnungsmittelverfahren für Wettbewerbsverstöße von Amazon. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 6 W 107/14). Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine veraltete Unverbindliche Verkaufspreisempfehlung, die
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