Amazons unzulässige Suchwortergänzung
Köln. Amazon hat erneut eine gerichtliche Schlappe erlitten. Nach Ansicht des Landgerichts Köln verletzt Amazons Suchwortergänzung (“Autocomplete“) die Rechte von Markeninhabern und muss nun umprogrammiert werden (Az.: 84 O 13/15). Das Urteil ist noc
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