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    TextilWirtschaft 13 vom 26.03.2015 Seite 14

    BTE-Mitteilungen

    Widerrufsbelehrung von Amazon reicht nicht

    Ein Händler, der seine Waren über das Internet-Portal Amazon vertreibt, muss eine eigene Widerrufsbelehrung bereithalten. Dies hat kürzlich das Amtsgericht Mettmann entschieden (Urteil vom 06.08.2014, Az. 21 C 304/13). In dem der Entscheidung zu G

    [1371 Zeichen] € 5,75