Ware: Hersteller-/Importeursadresse vorgeschrieben!
Schon seit dem Jahr 2004 schreibt § 5 Abs. 1 Buchstabe b des „Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten“ vor, dass Waren eine Herstellerangabe/Importeursadresse tragen müssen, damit die Verbraucher d
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