Kein Rücktritt vom Lohnvergleich
Wie./vwd. Kassel, 8. Januar. Arbeitnehmer, die aufgrund streitiger Tatsachen mit ihrem Chef einen Vergleich über ausstehende Löhne abschließen, können davon nicht später unter Hinweis auf ihre tarifvertraglichen Rechte zurücktreten. Denn ein solcher "Tats
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