Lohngleichheit verlangt
Prozeß um Eingruppierung vor Bundesarbeitsgericht
Wie. Kassel, 5. Januar. Um Vergütungsansprüche nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz geht es in einer mündlichen Verhandlung vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 8. Februar 1995 in Kassel.
Den Bundesarbeitsrichtern liegt folgender Sachverhal
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€ 5,75