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    Lebensmittel Zeitung Nr. 33 vom 18.08.1995 Seite 032

    Recht

    Obst und Gemüse mit Begleitpapier

    Wie/AgE. Bonn, 17. August. Beim Handel mit Obst und Gemüse werden Verstöße gegen die Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes in den Begleitpapieren und Rechnungen von nun an in Deutschland als Ordungswidrigkeit geahndet. Wie das Bundesernährungsministerium

    [812 Zeichen] € 5,75