Obst und Gemüse mit Begleitpapier
Wie/AgE. Bonn, 17. August. Beim Handel mit Obst und Gemüse werden Verstöße gegen die Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes in den Begleitpapieren und Rechnungen von nun an in Deutschland als Ordungswidrigkeit geahndet. Wie das Bundesernährungsministerium
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