DSD zog den falschen Trumpf
Spielkarten Fabriken machte auch vor dem OLG die entscheidenden Stiche
zim. Köln, 5. Oktober. Produktumhüllungen unterliegen nicht der Verpackungsverordnung und sind deshalb nicht lizenzierungspflichtig. Mit dieser Auffassung widersprach das Oberlandesgericht Köln in der Berufungsverhandlung der Duale System Deutschland GmbH
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