Nur für tatsächliche Entsorgung zahlen
Ein Gutachten hält jetzt die umstrittene Lizenzentgelt-Praxis des DSD für sittenwidrig
Wie. Köln, 10. August. Das DSD kann nur "Lizenzentgelte" für in den Verkehr gebrachte mit dem Grünen Punkt gekennzeichnete Verkaufsverpackungen verlangen, deren tatsächliche Entsorgung über das DSD vorgenommen worden ist.
Zu diesem Ergebnis kommt der fr
[4998 Zeichen]
€ 5,75