Verpackungen für Gebrauchsgegenstände DSD-frei
Landgericht Köln entschied im Verpackungsrechtsstreit zugunsten eines Spielwarenherstellers
Wie. Köln/Bonn, 12. Januar. Umhüllungen, die der langfristigen Aufbewahrung von Konsumgütern dienen, sind keine Verkaufsverpackungen, die der Lizensierung bei der Duales System Deutschland GmbH (DSD) unterliegen. Dies entschied das Landgericht Köln.
Das
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