Edeka legt sich mit Kartellamt an
Hamburger haben Beschwerde eingereicht – Anzapfverbot wird jetzt gerichtlich geklärt – Beschluss bietet Angriffsfläche
Bonn/Hamburg. Jetzt ist es offiziell: Wie allgemein erwartet hat die Edeka Zentrale Beschwerde gegen die vor knapp zwei Wochen ergangene Unterlassungsverfügung des Bundeskartellamt wegen des vermeintlich rechtswidrigen Anzapfens von Lieferanten eingelegt. Dies bestätigt das Amt auf Nachfrage.
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