Bundesrat legt sich mit der EU-Kommission an
Länderkammer will kombinierte Qualitäts- und Herkunftszeichen erhalten und rechtlich schützen - Brüssel: Kombination ist unzulässig
Berlin, 16. November. Ihr Interesse am Erhalt kombinierter Qualitäts- und Herkunftszeichen haben die Bundesländer jetzt noch einmal zum Ausdruck gebracht.
Über den Bundesrat forderten sie in einer Entschließung, die am vorigen Freitag verabschiedet wurd
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