Ferrero muss Anzahl der Pralinen nennen
Frankfurt. Ferrero muss bei „Raffaello“ angeben, wie viele Pralinen in der Verpackung sind; eine Gewichtsangabe alleine genügt nicht – so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 6 U 175/17). Der Hersteller vertreibt seine Pralinenkugeln einzeln –
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€ 5,75