LMIV
Ferrero muss Anzahl der Pralinen angeben
Karlsruhe. Es bleibt dabei: Bei einzeln verpackten Pralinen muss Ferrero auf der Umverpackung nicht nur die Gesamtnettofüllmenge angeben, sondern auch die Stückzahl. Es handele sich um „Einzelpackungen“ gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
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