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    Lebensmittel Zeitung 16 vom 17.04.2020 Seite 20

    Recht & Politik

    LMIV

    Ferrero muss Anzahl der Pralinen angeben

    Karlsruhe. Es bleibt dabei: Bei einzeln verpackten Pralinen muss Ferrero auf der Umverpackung nicht nur die Gesamtnettofüllmenge angeben, sondern auch die Stückzahl. Es handele sich um „Einzelpackungen“ gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

    [487 Zeichen] € 5,75