Ferrero erleidet Schlappe vor BGH
Bundesgerichtshof: Haribo darf Marke "Kinder Kram" weiter nutzen - OLG Köln muss neu entscheiden - Ferrero trägt Beweislast
Frankfurt, 4. September. Der Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Nutzung des Markenbestandteils "Kinder" dauert an. Haribo darf die Marke "Kinder Kram" nach einem Urteil des BGH weiter verwenden und verzeichnet somit nach zwei N
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