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    Lebensmittel Zeitung 36 vom 05.09.2003 Seite 036

    Recht

    Ferrero erleidet Schlappe vor BGH

    Bundesgerichtshof: Haribo darf Marke "Kinder Kram" weiter nutzen - OLG Köln muss neu entscheiden - Ferrero trägt Beweislast

    Frankfurt, 4. September. Der Streit der beiden Süßwarenhersteller Ferrero und Haribo um die Nutzung des Markenbestandteils "Kinder" dauert an. Haribo darf die Marke "Kinder Kram" nach einem Urteil des BGH weiter verwenden und verzeichnet somit nach zwei N

    [4575 Zeichen] € 5,75