Entwarnung ohne Sturm
Die Handelsverbände sahen vor Jahresfrist durch das so genannte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die unternehmerische Freiheit massiv beschränkt. Gewerkschaften und Bundesregierung hielten es für richtungsweisend. Inzwischen ist das Gesetz ein Jahr gültig, und es ist nicht viel geschehen. von Dietrich Holler
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