Letzte Entscheidung über Flashmob
Neue Arbeitskampfmethode trifft Handel schmerzhaft - Bundesarbeitsgericht
entscheidet
Berlin. Ob sogenannte Flashmobs als Blockade-Aktionen im Einzelhandel in Tarifauseinandersetzungen zulässig sind, darüber wird letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg will nach einer Niederlage vor dem
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