Neue Informationspflichten ab dem 1. Februar 2017
Viele mittelständische Händler betroffen
Nach den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) müssen tausende Einzelhändler die Verbraucher ab 1. Februar informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsve
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