Apfeltaschen werden Musterfall
Verpackte Backwaren beschäftigen höchste Gerichte
Koblenz. Auf verpackten Backwaren muss ab einer Füllmenge von 100g das Gewicht angegeben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit in zweiter Instanz eine Klage von Kaufland abgewiesen.
Die Angabe des Gewichts dien
[1789 Zeichen]
€ 5,75