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    Lebensmittel Zeitung 37 vom 17.09.2010 Seite 028

    Recht

    Apfeltaschen werden Musterfall

    Verpackte Backwaren beschäftigen höchste Gerichte

    Koblenz. Auf verpackten Backwaren muss ab einer Füllmenge von 100g das Gewicht angegeben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit in zweiter Instanz eine Klage von Kaufland abgewiesen. Die Angabe des Gewichts dien

    [1789 Zeichen] € 5,75