"Warsteiner" darf auch in Paderborn gebraut werden
Die Irreführungsgrenze von 10 Prozent wurde nach gerichtlicher Meinungsumfrage nicht erreicht
Wie. Karlsruhe, 7. März. "Warsteiner"-Bier darf unter diesem Namen vertrieben werden, auch wenn es im 40 km entfernten Paderborn gebraut wird. Diese Entscheidung veröffentlichte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Montag dieser Woche.
Die Oberlandesricht
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