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Payback: Betreibergesellschaft Loyalty Partner wehrt sich gegen Vorwürfe - Verzicht auf Telefonmarketing
Frankfurt, 29. März. Das Landgericht München hat unlängst der Payback-Betreibergesellschaft Loyalty Partner GmbH, München, die Verwendung von zwei zentralen Klauseln bei den Anmeldebedingungen untersagt, nach denen sich Kunden bei ihrer Anmeldung mit der
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