Karlsruhe klärt den Regalvorrat
Speziell beworbene Computer müssen nun eine Woche vorrätig sein
Wie. Karlsruhe, 11. Februar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche entscheiden, daß in einer speziellen Zeitungsbeilage besonders beworbene Computergeräte mindestens eine Woche in den Regalen des werbenden Geschäfts vorrätig sein müssen
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