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    Lebensmittel Zeitung 9 vom 03.03.2017 Seite 28

    Recht und Politik

    Gericht rügt Fruchtsaft von Netto

    Nürnberg. Ein Getränk, das auf der Verpackung Himbeeren und Rhabarber abbildet, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) gegen Nett

    [825 Zeichen] € 5,75