Irreführung
Kein Freilandidyll bei Fleisch aus dem Stall
Nürnberg. Ein Foto von Schweinen auf einer Wiese auf einer Verpackung mit Fleisch aus konventioneller Stallhaltung ist wegen Irreführung der Verbraucher unzulässig. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Klage der Verbraucherzentrale Branden
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