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    Lebensmittel Zeitung Nr. 20 vom 17.05.1996 Seite 026

    Recht

    Taschenkontrollklausel wurde abgelehnt

    Oberlandesgericht Frankfurt sah Verstoß gegen AGB-Gesetz - Ve rbraucherschutzverein klagte / Von Diethard Wiechmann

    Frankfurt, 15. Mai. Die Taschenkontrollklausel eines Supermarktes: "Jeder deponiert sein Einkaufsbehältnis (z.B. Tasche, Korb, Beutel) im Auto oder in den dafür vorgesehenen Schließfächern, ansonsten erklärt er sich bereit, seine Einkaufsbehältnisse an de

    [6393 Zeichen] € 5,75