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    Lebensmittel Zeitung 29 vom 18.07.2008 Seite 022

    Recht

    Datenschutz bei Payback ausreichend

    BGH-Richter geben Bonuskarten-Betreiber weitgehend Recht - Verbraucherschützer können Forderungen nur zum Teil durchsetzen

    Berlin. Payback muss seine Anmeldeformulare in Teilen abändern. Kunden müssen künftig gesondert der Zusendung von elektronischer Werbung zustimmen. Weitergehenden datenschutzrechtlichen Forderungen von Verbraucherschützern erteilte der BGH dagegen eine k

    [3519 Zeichen] € 5,75