Datenschutz bei Payback ausreichend
BGH-Richter geben Bonuskarten-Betreiber weitgehend Recht -
Verbraucherschützer können Forderungen nur zum Teil durchsetzen
Berlin. Payback muss seine Anmeldeformulare in Teilen abändern. Kunden müssen künftig gesondert der Zusendung von elektronischer Werbung zustimmen. Weitergehenden datenschutzrechtlichen Forderungen von Verbraucherschützern erteilte der BGH dagegen eine k
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